Vor der Digitalisierung wurden in Deutschland jaehrlich Hunderte Millionen Krankmeldungen auf Papier bearbeitet. Das verursachte einen enormen Verwaltungsaufwand für Ärzte, Versicherer und Arbeitgeber gleichermassen. Die elektronische Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung, kurz eAU, wurde durch mehrere Regelungen eingefuehrt, darunter Aenderungen im SGB V und SGB IV, als Teil der Digitalisierung der Krankmeldungsverwaltung in Deutschland.
Die Daten laufen jetzt automatisch vom Arzt über den Versicherer zum Arbeitgeber über die Telematikinfrastruktur Deutschlands. Arbeitnehmer müssen nichts mehr persönlich übermitteln. Der Prozess folgt einer klaren Kette: vom Arzt zum Versicherer zum Arbeitgeber.
Die eAU folgt einem dreistufigen Ablauf mit dem Arzt, der gesetzlichen Krankenkasse und dem Arbeitgeber.
Wenn ein Arzt feststellt, dass ein Patient arbeitsunfaehig ist, erfasst er die Arbeitsunfaehigkeitsdaten digital und uebermittelt sie bis Mitternacht desselben Tages sicher an die gesetzliche Krankenkasse des Patienten.
Die übermittelten Daten umfassen:
Der Patient erhält einen Ausdruck für seine eigenen Unterlagen, ist aber nicht mehr verpflichtet, etwas persönlich an den Arbeitgeber weiterzuleiten.
Sobald die Krankenkasse die Uebermittlung erhaelt, erstellt sie einen abrufbaren eAU-Datensatz, der mit der Versichertennummer des Arbeitnehmers verknuepft ist. Die Krankenkasse stellt diese Daten dem Arbeitgeber über eine standardisierte digitale Schnittstelle zur Verfügung. Die Datenkette von der Diagnose bis zur Arbeitgeberbenachrichtigung erfolgt somit ohne jegliches Zutun des kranken Mitarbeitenden.
Arbeitgeber greifen auf die eAU über ihre Lohnabrechnungssoftware, eine EBICS-Serververbindung oder ein spezielles Arbeitgeberportal der Krankenkasse zu. Die Daten werden direkt in HR- und Lohnabrechnungssysteme integriert, wodurch manuelle Eingaben entfallen und das Risiko von Streitigkeiten über Daten oder die Echtheit der Bescheinigung sinkt.
Arbeitgeber sollten das Portal spaetestens am zweiten Arbeitstag nach der Krankmeldung des Mitarbeitenden pruefen. Die Daten stehen in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach der ärztlichen Übermittlung zur Verfügung.
Die eAU beseitigt die Vorlagepflicht, aber nicht die Meldepflicht.
Gemäß Paragraph 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) sind Arbeitnehmer weiterhin gesetzlich verpflichtet, ihren Arbeitgeber unverzüglich über ihre Arbeitsunfähigkeit zu informieren, also am ersten Tag der Abwesenheit. Diese Benachrichtigung kann mündlich, telefonisch oder per Nachricht erfolgen. Entscheidend ist, dass sie ohne Verzoegerung geschieht.
Der Arbeitnehmer muss die Bescheinigung nicht einreichen, keine Bestaetigung einholen und sich nicht an die Krankenkasse wenden. Seine Verantwortung endet mit der Krankmeldung beim Arbeitgeber. Alles Weitere laeuft digital zwischen Arzt, Krankenkasse und Arbeitgeber.
Einige Besonderheiten sind wissenswert, um Verwirrung in Alltagssituationen zu vermeiden.
Eine Erstbescheinigung deckt den beim ersten Termin festgelegten Zeitraum ab. Wenn der Arbeitnehmer darueber hinaus arbeitsunfaehig bleibt, muss der Arzt eine Folgebescheinigung ausstellen und separat uebermitteln. Jede Uebermittlung enthaelt ein eigenes Start- und Enddatum, sodass Arbeitgeber ueber das Portal stets ueber aktuelle Dauerdaten verfuegen.
Nicht jede Situation fällt unter das eAU-System. Papierbescheinigungen werden weiterhin verwendet in folgenden Fällen
Zudem erhalten Arbeitnehmer, die im Ausland behandelt werden, eine Papierbescheinigung vom auslaendischen Arzt, die auf herkoemmlichem Weg bei der Krankenkasse eingereicht werden muss.
Jede Partei im Prozess profitiert konkret von der Umstellung auf digital:
Die meisten praktischen Probleme mit der eAU betreffen den Zeitpunkt des Abrufs oder den Systemzugang.
Wenn die eAU am zweiten Arbeitstag nach der Krankmeldung nicht im Arbeitgeberportal sichtbar ist, sind die wahrscheinlichsten Ursachen eine Uebermittlungsverzoegerung aus der Praxis oder ein Konfigurationsproblem beim Abrufsystem.
Empfohlene Massnahmen:
Die elektronische Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung (eAU) ist bereits verpflichtend fuer gesetzlich versicherte Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber. Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre Lohnabrechnungssysteme für den digitalen eAU-Abruf eingerichtet sind. Unternehmen, die den digitalen Abruf noch nicht eingerichtet haben, sollten die Integration mit ihrem Lohnabrechnungsanbieter priorisieren.
Die eAU vereinfacht einen der sich am häufigsten wiederholenden Verwaltungsprozesse in deutschen Unternehmen. Ärzte übermitteln Bescheinigungen automatisch, Krankenkassen verarbeiten sie digital, und Arbeitgeber können sie direkt über bestehende Systeme abrufen. Arbeitnehmer müssen lediglich am ersten Abwesenheitstag ihren Arbeitgeber informieren, was den gesamten Ablauf einfacher und weniger fehleranfälliger macht.
Für Unternehmen, die sich mit Lohnabrechnungs-Compliance und Krankengeldverwaltung befassen, kann eine Lösung wie TAXMARO den Übergang nahtlos gestalten. Das Team hilft dabei, das eAU-System in bestehende HR- und Lohnabrechnungsstrukturen zu integrieren, und stellt sicher, dass die technischen und rechtlichen Anforderungen reibungslos erfuellt werden, damit sich Unternehmen auf ihr Tagesgeschaeft konzentrieren koennen.
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